Landesregierung kürzt bei Bildungs- und Erziehungsplan
Der Hessische Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) ist bundesweit der einzige, der die Altersstufe von 0 – 10 Jahren umfasst. Er ist die Grundlage für die gemeinsame, system- und einrichtungsübergreifende Arbeit in Kita und Grundschule. Leider ist die Umsetzung des BEP nie von einer entsprechenden Ressourcenausstattung flankiert worden ist. Das gilt auch für die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule. Der reibungslose Übergang von der Kita zur Grundschule ist aber von entscheidender Bedeutung. Der beste Bildungs- und Erziehungsplan nutzt nichts, wenn Informationen verloren gehen, weil die Kooperation fehlt. Deshalb ist es unverständlich, dass das Kultusministerium die Wochenstundenzahl der Kooperationslehrkräfte in der Fachberatung von 28 Stunden auf 12 Stunden pro Schulamtsbezirk und damit auf weniger als die Hälfte einer Lehrerstelle gekürzt hat.
Laut BEP müssen Kindertagesstätte und Grundschule beim Übergang des Kindes intensiv zusammen arbeiten. Dazu müssen jeweils so genannte Tandems gebildet werden, die aus mindestens einer Grundschulleitung und einer Kindertagesstättenleitung bestehen. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist, können die betroffenen Lehr- und Erziehungskräfte an den entsprechenden Weiterbildungen teilnehmen. Auch die Fachberater/innen sollen gemeinsam mit dem Tandem an der Weiterbildung teilnehmen. Von den 1.189 Grundschulen in Hessen haben lediglich 479 feste Tandems gebildet. Die vorgenommene Kürzung kann nicht im Sinne der flächendeckenden Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans sein. Wenn die Umsetzung des BEP eine so große Bedeutung hat, darf jetzt die Zahl der Fachberater/innen nicht zurückgefahren werden. Hier widerspricht sich die Landesregierung selbst. Leider tut sie das dauernd!


